Die Bundeswehr bietet eine Ausbildung in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik an. Als Elektronikerin oder Elektroniker werden Sie fachkundig in Ihr Berufs- oder Tätigkeitsfeld eingeführt.
Während Ihrer Ausbildung werden Sie theoretisch und praktisch fundierte Kenntnisse über die elektrische Energieversorgung erlangen. Sie lernen die Vielfalt elektrotechnischer Anlagen in Gebäuden wie Stromanschlüsse, Klimaanlagen sowie Daten- und Fernmeldenetze kennen.
Als Elektrotechniker planen und installieren Sie Sicherungen sowie Anschlüsse für Waschmaschinen, Herde, Beleuchtungsanlagen, Torantriebe und Gebäudeleiteinrichtungen. Sie planen und installieren Steuerungen für Heizungen, Lüftungs- und Klimaanlagen.
Um einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen, müssen Sie sich bewährte Methoden und Techniken aneignen, um ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Präzision sicherzustellen.
Qualifikationen
* Sie haben einen mindestens befriedigenden Hauptschulabschluss.
* Sie haben gute Leistungen in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik sowie im Fach Physik.
* Sie sind handwerklich geschickt und verfügen über technisches Verständnis.
* Sie bringen Engagement und Lernbereitschaft für den gewählten Beruf mit.
* Sie sind verantwortungsbewusst und konzentrationsfähig.
* Sie arbeiten gewissenhaft und gerne im Team.
Vorteile
* Sie absolvieren Ihre Ausbildung bei einem anerkannten Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
* Sie erlernen mit der Qualifizierung zur Elektronikerin bzw. zum Elektroniker einen anerkannten Handwerksberuf.
* Sie werden von kompetenten Ausbilderinnen und Ausbildern begleitet, die für Ihren optimalen Berufsstart sorgen.
* Sie bauen im Verlauf Ihrer Ausbildung Ihr Fachwissen für elektronische Systeme kontinuierlich aus.
* Sie schließen Ihre Ausbildung mit einer Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer ab.
* Ihr monatliches Ausbildungsentgelt erhöht sich über alle dreieinhalb Ausbildungsjahre.
* Sie haben die Möglichkeit, Familien-/Kinderzuschläge zu erhalten.
* Sie erhalten 30 Tage Urlaub pro Jahr.
* Sie profitieren bei evtl. anfallenden Überstunden vom Ausgleich in Form von Freizeit.