Ihre Aufgaben
* Grundsatzangelegenheiten der Marktüberwachung Textilkennzeichnung, z.B. Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben der EU, des Bundes und zu BR-Initiativen
* Vollzug des Textilkennzeichnungsgesetzes, z.B. Konzeption, Umsetzung und Wirksamkeitsprüfung eines Marktüberwachungsprogramms; Zusammenarbeit mit der Bundeszollverwaltung
* Grundsatzangelegenheiten der Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor
1. Ihr Profil
* abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor, Diplom-FH) oder gleichgestellter Abschluss laut Entgeltordnung des TV-L oder Abschluss als Verwaltungsfachwirtin / Verwaltungsfachwirt,
* Fähigkeit, komplexe Sachverhalte in Wort und Schrift präzise und verständlich darzustellen,
* Verhandlungsgeschick sowie Sorgfalt und Genauigkeit,
* Teamfähigkeit und persönliches Engagement
Wünschenswert, aber wird nicht vorausgesetzt:
* (Fach-)Hochschulstudium in den Bereichen Öffentliches Recht, öffentliche Verwaltung oder einer vergleichbaren Fachrichtung
* berufliche Erfahrung, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung
2. Das bieten wir Ihnen
* eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im Ministerium in Schwerin, der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern am Ufer des Schweriner Sees
* flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten (Gleitzeit und Möglichkeit des ortsunabhängigen Arbeitens)
* eine zusätzliche Altersversorgung (VBL)
* eine freundliche und aufgeschlossene Arbeitsatmosphäre mit einem angenehmen Arbeitsumfeld
* eine gründliche Einarbeitung in das Aufgabengebiet
* attraktive und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund befristet erfolgen soll, können wir Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gestanden haben, leider nicht berücksichtigen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, den Bewerbungsunterlagen neben geeigneten Nachweisen zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen ein aktuelles sowie ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen beizufügen. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen nicht vorliegen, wird darum gebeten, deren Erstellung kurzfristig zu veranlassen und sie zeitnah nachzureichen.