Einer unserer Kunden, ein internationales Unternehmen aus dem Bereich Life Sciences, sucht einen engagierten Reinraum-Produktionsmitarbeiter (w/m/d) zur Verstärkung seines Produktionsteams. In dieser Position arbeiten Sie in kontrollierten Reinraumbereichen und bedienen Produktions- und Verpackungssysteme gemäß definierten GMP-Standards. Sie sind für die Vorbereitung der Rohstoffe, die Durchführung der Produktionsschritte und die Sicherstellung einer genauen Dokumentation während des gesamten Prozesses verantwortlich. Zu Ihren Aufgaben gehören auch die Reinigung und Desinfektion von Räumen und Geräten, die Durchführung von Qualitätskontrollen sowie die Unterstützung bei der Einrichtung und Wartung von Geräten. Die Zusammenarbeit mit den Teams für Qualitätssicherung, Logistik und Technik ist ein wesentlicher Bestandteil Ihrer täglichen Aufgaben. Bedienung und Überwachung von Produktions- und Abfüllsystemen in einer Reinraumumgebung unter GMP-Bedingungen.
Vorbereitung von Rohstoffen, Komponenten und Verpackungsmaterialien für die Produktion.
Durchführung von In-Prozess-Kontrollen, Sichtprüfungen und Probenahmen zur Qualitätssicherung.
Unterstützen Sie Fehlerbehebungs-, Wartungs- und Verbesserungsmaßnahmen in Ihrem Produktionsbereich.
Nehmen Sie an Schulungen und Wissenstransfer während Schichtübergaben und Teambesprechungen teil.
Abgeschlossene Ausbildung als BTA, CTA, PTA, MTLA, Biologie- oder Chemielaborant, Pharmakant, Lebensmitteltechniker oder gleichwertige Qualifikation.
Kenntnisse in den Bereichen Qualitätssicherung, Hygienevorschriften und Standardarbeitsanweisungen.
Bereitschaft zum Schichtdienst und zum Tragen von Reinraumkleidung.
Grundkenntnisse in MES- oder ERP-Systemen und sicherer Umgang mit MS Office-Anwendungen.
Vertrag: Befristet mit Chance auf Übernahme; Anstellung via Oxford Global Resources
Arbeitszeiten: 38 Stunden pro Woche im Schichtsystem ( Entweder 2-, oder 3-Schichtmodell).
Achtung: Nur Bewerber mit Nationalität eines EU-Mitgliedstaates oder einer gültigen Arbeitserlaubnis sind rechtlich befugt diese Position anzunehmen (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetz).