Das Amt Heider Umland sucht zum 01.10.2026
eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter (m,w,d)
für den Fachbereich Finanzen
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die unbefristet besetzt werden soll. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Die Vergütung richtet sich je nach Vor- und Ausbildung mit allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und einer Zusatzversorgung bis zur Entgeltgruppe 7 TVöD. Flexible Arbeitszeitmodelle, betriebliche Altersversorgung, großzügige vermögenswirksame Leistungen und Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sind für uns selbstverständlich. Ebenso gewähren wir betriebliche Gesundheitsangebote wie u.a. E-Gym-Wellpass (früher Qualitrain), Obsttage und Zuschüsse für z.B. Fahrräder.
DAS AUFGABENGEBIET UMFASST IM WESENTLICHEN:
* Bearbeitung der Steuerangelegenheiten (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer)
* Abrechnung Fernwärmeversorgung
* Bearbeitung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
* Abwasserangelegenheiten
* Sachbearbeitung für öffentliche Einrichtungen
* Friedhofsangelegenheiten
* Spendenangelegenheiten
PROFIL/ERWARTUNGEN:
* Eine Ausbildung in einem Verwaltungsberuf oder ähnliche Qualifikation wird vorausgesetzt
* Kenntnisse im Verwaltungs-, Kommunal- und Steuerrecht sind wünschenswert aber nicht Voraussetzung
* Sicheres Auftreten und selbstständige Arbeitsweise
* Teamfähigkeit
DAS BIETEN WIR:
Flexible Arbeitszeitmodelle, betriebliche Altersversorgung, großzügige vermögenswirksame Leistungen und Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sind für uns selbstverständlich. Ebenso gewähren wir betriebliche Gesundheitsangebote wie u.a. E-Gym-Wellpass (früher Qualitrain), Obsttage und Zuschüsse für z.B. Fahrräder.
Für eine erste Kontaktaufnahme steht Ihnen der Fachbereichsleiter, Herr Schnoor, Tel.: 0481/60530, gerne zur Verfügung.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bis zum 5. Juni 2026 bitte an:
Amt KLG Heider Umland
- Der Amtsvorsteher –
„Bewerbung “
Kirchspielsweg 6
25746 Heide
Oder Sie bewerben sich über unsere Homepage .
Schwerbehinderte Personen werden bei sonst gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten werden nicht erstattet.
Heide, den 11.05.2026
Hartmut Busdorf
Amtsvorsteher