Als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz suchen wir für eine auf drei Jahre befristete Einstellung
eine Referentin bzw. einen Referenten (m/w/d)
Vertragsart: befristet (3 Jahre)
August 2025
Vergütung: E 14 TVöD Bund bzw. bis A 14 BBesG
Ziel des Projekts ist die Zusammenführung serverseitiger IT‐Lösungen der Bundesbehörden auf standardisierten virtuellen Servern der IT‐Betriebsplattform Bund. Bis Ende 2028 soll das laufende Projekt im BfJ abgeschlossen werden.
Für diese Aufgabe suchen wir eine engagierte Persönlichkeit mit Motivation und Interesse daran, die Projektleitung zu übernehmen.
Als Projektleitung des Behördenprojekts IT‐Betriebskonsolidierung Bund übernehmen Sie projektbezogen folgende Tätigkeiten:
Unterstützung des ITZBund bei der Erstellung des Projekthandbuchs sowie Planung und Umsetzung der Vorbereitungsphase
abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Universitätsdiplom, Magister) vorzugsweise in den Fachrichtungen Informatik, Wirtschafts- oder Verwaltungsinformatik, IT‐Management
oder ein vergleichbarer Studienabschluss mit Kenntnissen und Fähigkeiten im Bereich der IT, die durch Studium, Fortbildung oder berufliche Tätigkeiten erworben wurden
Bereitschaft zu gelegentlichen Dienstreisen
Wünschenswert sind Berufserfahrung als Projektleitung, Kenntnisse in der Migration komplexer IT‐Lösungen sowie einschlägiges Wissen über gängige Betriebsplattformen, Standards und Technologien.
für Tarifbeschäftigte eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, Bereich Bund
flexible und familienfreundliche Teilzeitmodelle, ortsunabhängiges Arbeiten, Stundenausgleich durch Gleittage
Gesundheitsförderung
Arbeitsklima
Jobticket
~Weiterbildung
Zudem ist das Bundesamt für Justiz bestrebt, den Anteil von Frauen im Bereich der Informationstechnik zu erhöhen, und fordert daher qualifizierte Bewerberinnen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt; Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist der Nachweis der Anerkennung in Deutschland bzw. der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. August 2025
Bei Rückfragen stehen in der Personalverwaltung Frau Marquardt (Tel.‐sowie für den Fachbereich Herr Dr.