Wir suchen einen Kränsachverständigen in Teilzeit, der sich auf die Prüfung von Anlagen und die Bewertung technischer Sachverhalte spezialisiert hat.
Aufgaben und Pflichten:
Unser Kränsachverständiger ist für die Durchführung von Erstinbetriebnahme- und wiederkehrenden Prüfungen gemäß den Normen BetrSichV § 14 / BetrSichV § 15 (erstmalig), BetrSichV § 16 (wiederkehrend) und / oder DGUV Vorschrift 52 / DGUV Grundsatz 309-001 verantwortlich. Dazu gehören auch Risikobeurteilungen, Tests im Rahmen von Konformitätsbewertungsverfahren für Hersteller oder Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb von Anlagen.
* Unser Mitarbeiter soll sich mit verschiedenen Anlagen und der Bandbreite der eingesetzten Technik auseinandersetzen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Mitarbeit in Gremien und Ausschüssen sowie die Gestaltung der weiteren Entwicklung der Organisation. Unsere Kunden erwarten von unserem Kränsachverständigen eine enge Zusammenarbeit, um sicherzustellen, dass ihre Anlagen ordnungsgemäß betrieben werden können.
Qualifikationen:
Um diese Herausforderung erfolgreich anzunehmen, müssen unsere Kandidaten über ausgezeichnete fachliche Kenntnisse verfügen und regelmäßige Teilnahmen an Erfahrungsaustauschen mit anderen Experten oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nachweisen können.
Vorteile:
Als Mitarbeiter unseres Unternehmens erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre fachlichen Fähigkeiten zu verbessern und sich kontinuierlich weiterzubilden.