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Die Polizeidirektion Nord mit seinen ca Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist für alle polizeilichen Belange der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz zuständig und trägt damit zur Sicherheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger bei.
Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass unsere Polizeikräfte ihre Kernaufgaben erfolgreich erledigen können, ist eine professionelle und leistungsstarke Polizeiverwaltung, die für einen reibungslosen Ablauf aller administrativen Prozesse sorgt.
Im Polizeipräsidium Land Brandenburg, Polizeidirektion Nord, sind zum nächstmöglichen Termin zwei Dienstposten unbefristet zu besetzen:
Polizeidirektion Nord, Direktionsstabsbereich Recht
Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter Waffenrecht (m/w/d)
(bewertet nach Entgeltgruppe 9b TV-L, bzw. bewertet bis BesGr. A 11 BbgBesO)
Dienstort: Neuruppin
Die Tätigkeit umfasst insbesondere
die Bearbeitung waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie Bestandserlaubnissen
* Prüfung und abschließende Bearbeitung von Anträgen zur Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition insbesondere der Jäger, Sportschützen und Schießsportvereine
* Prüfung und abschließende Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Waffenscheinen (einschl. kleiner Waffenschein)
* Ausstellen Europäischer Feuerwaffenpässe und Erteilung von Verbringungserlaubnissen
* Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen
* Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung im Einzelfall
* Veranlassung der Erstattung von Strafanzeigen und Anzeigen über Ordnungswidrigkeiten bei Feststellung von Verstößen gegen waffenrechtliche Vorschriften
* Ermittlung von Hinterbliebenen nach dem Versterben von Erlaubnisinhabern und Veranlassung der erforderlichen Maßnahmen (Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung von Waffenbesitzkarten)
Abhilfeprüfung zu Widersprüchen, waffenrechtliche Versagungen und Widerrufe
* Prüfung und Bearbeitung von Widersprüchen
* Abhilfeprüfung durch Ausgangsbehörde; anderenfalls Abgabe an zuständige Stelle
* Prüfung und abschließende Bearbeitung von Ablehnungsbescheiden für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition der Jäger, Sportschützen und Schießsportvereine
* Prüfung und Durchführung sonstiger verwaltungsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Anwendung Verwaltungszwang, Beantragung Durchsuchungsbeschluss)
Anforderungen
* Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst bzw. Befähigung für eine als gleichwertig anerkannte Laufbahn
* erfolgreich abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium, Abschluss Bachelor- bzw. Diplom (FH)
* Verwaltungsfachwirt
Gern geben wir auch Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern eine dauerhafte berufliche Perspektive.
Darüber hinaus bringen Sie mit:
* Anwendungssichere Kenntnisse des öffentlichen Rechts, insbesondere des Waffenrechts
* Kenntnisse des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts
* Praktische Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung
* sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen, sozialen Medien und Medientechnik
* Fahrerlaubnis Klasse B
* Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Leistungsbereitschaft auch bei zeitkritischen Aufgaben
* ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten und eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise sowie sicheres Auftreten
* analytisches Denkvermögen
* hohes Verantwortungsbewusstsein und eine strukturierte, eigenständige Arbeitsweise
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei der Behörde abgefordert wird.
Wir bieten Ihnen:
* eine anspruchsvolle und herausfordernde Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
* ein motiviertes Team mit fachlicher und sozialer Kompetenz
* vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
* flexible Arbeitszeitgestaltung (kernzeitlose Gleitzeit zwischen 06:00 und 21:00 Uhr) mit der Möglichkeit der flexiblen Arbeitsortgestaltung
* die Möglichkeit zum Bezug eines vom Arbeitgeber mit 15 Euro bezuschussten VBB-Firmentickets bzw. Deutschlandtickets-Job
* kostenlose Nutzung von Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. Sportkurse; Fitnessräume; etc.)
* 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
* betriebliche Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung
Die tarifliche Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder.
Hier der Tarifrechner:
https://oeffentlicher-
Ihre besondere Verpflichtung sieht die Landespolizei in der Einstellung behinderter Menschen. Daher werden Bewerbende, die zum Personenkreis schwerbehinderter oder diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung gehören, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Auf eine ggf. vorliegende Behinderung ist im Bewerbungsschreiben hinzuweisen.
Zudem fördert die Landespolizei aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität.
Gleichwohl ist die Landespolizei bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen, so dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt die Polizei des Landes Brandenburg großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist daher - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernisse - grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
Kontakt und Informationen
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Dreyer unter der Telefonnummer 03391/ gern zur Verfügung.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Ausbildungsnachweisen sowie (Arbeits-)Zeugnissen (ohne Bewerbungsmappe) vorzugsweise per E-Mail an das Postfach: (maximal 5MB) oder auf dem Postweg bitte bis zum an das
Polizeipräsidium Land Brandenburg
Polizeidirektion Nord
Direktionsstabsbereich 3
Karl-Gustav-Straße 1
16816 Neuruppin
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, werden darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären ist und Angaben zu ihrer personalführenden Stelle zu tätigen sind.
Kosten, die Ihnen im Rahmen Ihrer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Eine Rücksendung eingereichter Bewerbungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Daher wird gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Kopien beizufügen und keine Bewerbungsmappe zu verwenden. Sofern Sie dennoch die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen wünschen, ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach rechtskräftigem Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung der auf der Website eingestellten Hinweise zum Datenschutz gebeten, mit denen Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg informiert werden.