Stellenausschreibung
Kieler Jugendamt sucht frische Köpfe
Starten Sie bei uns als
Sachbearbeiter*in der Beistandschaft
(Eingruppierung nach EG 9c TVöD bzw. A 10 SHBesG)
und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Rechtliche und Wirtschaftliche Jugendhilfe unbefristet in Voll- oder Teilzeit.
Was wir bieten
1. Flexibilität. Gleitzeit, Teilzeitarbeit und Home-Office
2. Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Umfangreiches Fortbildungsangebot intern sowie extern für eine vielfältige Zukunft in über 42 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Eigenbetrieben
3. Mobilitätsförderung. Zuschuss für Fahrräder, E-Bikes, Job- oder Deutschlandticket
4. Betriebliche Gesundheitsförderung. Beteiligung an Hansefit-Beiträgen sowie weitere externe und interne Sport- und Fitnessangebote
5. Vielfalt. Safe-Space für eine vielfältige, inklusive Belegschaft
Was zu tun ist
Der Bereich Beistandschaft/ Beurkundung versteht sich als Anlaufstelle für Mütter und Väter zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche sowie zur Vaterschaftsfeststellung für Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern. Die Beschäftigten sind ansprechbar für alle damit im Zusammenhang stehende Fragen. Außerdem werden Vaterschaftsanerkennungen, gemeinsames Sorgerecht und Unterhaltsfestsetzungen formal beurkundet.
6. Sachbearbeitung und Beratung rund um die Beistandschaft im Rahmen § 55 SGB VIII, hierzu gehört auch die eigenständige gerichtliche Klärung von Abstammungsfragen im gerichtlichen Verfahren
7. Bearbeitung von Anträgen auf Vaterschaftsfeststellungsverfahren, Wahrnehmung von Gerichtsterminen
8. Aktenführung, EDV-Eingaben, Zahlbarmachung und Zahlungskontrollen, Statistiken
9. Unterhalts- und Mangelfallberechnung einschließlich der Durchführung von gesetzlichen Unterhaltserhöhungen (Dynamisierung)
10. Regelmäßige Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen
11. Einziehung von Unterhalt einschl. Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Entscheidung über Stundungen und Zahlungsvereinbarungen
12. Titulierung von Unterhaltsverpflichtungen durch Unterhaltsurkunden oder im vereinfachten Verfahren
Was Sie mitbringen
13. Studium. Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in:
14. Verwaltungsmanagement, Public Management
15. Staats-, Verwaltungswissenschaft
16. Öffentliches Recht
17. Rechtswissenschaft
18. oder Laufbahnprüfung/ -befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Allgemeine Dienste
oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II
19. Erfahrung. Mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Ein positiver Umgang mit Bürger*innen ist für Sie selbstverständlich und Sie haben Einfühlungsvermögen in die häufig konfliktbelasteten Situationen der Familien. Sie haben eine gute Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift. Sie erkennen zudem Konflikte und können vorhandene Konflikte angemessen handhaben. Auch bei erhöhtem Arbeitsaufkommen sind Sie belastbar.
Wo Sie wirken
Das Team in diesem Arbeitsbereich empfindet die Aufgaben als interessant und abwechslungsreich. Jeder Unterhaltsfall ist individuell zu betrachten. Es gibt einen hohen Entscheidungsspielraum, mit welchen Methoden ein Ziel erreicht werden soll und Verhandlungsgeschick ist gefragt. Alleinerziehende Eltern, die in unserer Gesellschaft überwiegend von sozialer Benachteiligung bedroht sind, erhalten hier Beratung, Unterstützung und vor allem eine rechtliche Klarheit zu Unterhaltsansprüchen. Im Rahmen der Beistandschaft wird dafür gesorgt, dass berechtigte Unterhaltszahlungen vom jeweiligen Elternteil auch geleistet werden.
Grundsätzlich wird im gesamten Verfahren einer Beistandschaft der regelmäßige Kontakt mit dem betreuenden Elternteil gehalten und das Handeln wird gemeinsam abgestimmt. Eine Beistandschaft besteht häufig über viele Jahre (bis zur Volljährigkeit des Kindes). Daher ist die Beziehung zu Eltern von einer langjährigen Kontinuität geprägt. In der Beistandschaft gilt es, die Interessen des Kindes zu vertreten und zwischen den Bedürfnissen der getrenntlebenden Eltern zu vermitteln.
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Machen Sie sich gerne selbst ein Bild über die kollegiale Atmosphäre im Team. Wir ermöglichen Ihnen gerne eine Hospitation.
Die Stelle ist teilbar.
Interessiert? – Wir auch.
Gern möchten wir Sie kennenlernen!
Bei fachlichen Fragen zur Stelle stehen Ihnen Eva Jordan, Tel. 0431 901-5380 oder Roman Grenz, Tel. 0431 901-3117 zur Verfügung.
Bei Fragen zum Auswahlverfahren hilft Ihnen Jette Schubert, Tel. 0431 901-5191 weiter.
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 28. September 2025 die Referenznummer 02701 an und fügen Sie ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei.
Werden Sie Teil des Teams.