• Als Sachbearbeiter*in führen Sie Beratungsgespräche mit den Sorgeberechtigten und prüfen die Zugangsvoraussetzungen, u.a. Feststellung einer wesentlichen Behinderung, Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit. • Sie wirken bei Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung im Gesamtplanverfahren mit. • Sie berechnen die Leistungen, veranlassen die Auszahlung und erstellen die Bescheide. • Die Prüfung vorrangiger Ansprüche sowie die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegenüber Sozialleistungsträgern sowie juristischer und natürlicher Personen gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben. • Darüber hinaus wirken Sie in Widerspruchs- und Klageverfahren sowie auch in Fachgremien mit.