Die Verbandsgemeindewerke Herxheim sind zuständiger Wasserversorger in der Verbandsgemeinde Herxheim (rd. 15.000 Einwohner). Wir betreiben ein Wassergewinnungsgebiet und Verbundleitungen zu verschiedenen Wasserversorgungszweckverbänden. Die Wasserabgabemengen belaufen sich auf rd. 1 Mio. cbm/a.
Wir haben zum 01.04.2026 eine unbefristete Stelle als Wassermeister (w/m/d) - technische Betriebsleitung - in Vollzeit zu besetzen.
Aufgaben
* Leitung des technischen Betriebes Wasserversorgung, insbesondere die verantwortliche Netzführung des Wasserversorgungsnetzes sowie die Mitarbeiterführung.
* Betrieb und Überwachung der Wassergewinnungs- und -versorgungsanlagen.
* Mitarbeit bei der Entwicklung von Instandhaltungskonzepten, Leitungsnetzplanung und Netzbau sowie der Planung von Wasserversorgungsanlagen.
* Sicherstellung der Wasserversorgung und Wasserqualität.
Profil
* Sie besitzen eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Wassermeister oder Rohrnetzmeister (Industrie- oder Handwerksmeister) und haben mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Wasserversorgung / Netzbetrieb oder Rohrnetzbau.
* Sie besitzen Führungs- und Organisationsfähigkeiten sowie eine ergebnisorientierte, unternehmerische Denk- und Handlungsweise.
* Sie arbeiten und handeln strukturiert und gewissenhaft, Teamorientierung steht bei Ihnen hoch im Kurs – Sie praktizieren Wissenstransfer im Team als Selbstverständlichkeit.
* Ihre Service- und Kundenorientierung ist sehr hoch ausgeprägt, Sie bringen eine hohe Problemlösefähigkeit und kritisches Denken mit, Sie arbeiten selbständig, zudem sind Sie in hohem Maße belastbar und stressresistent.
* Sie sind im Besitz der Fahrerlaubnisklassen B, BE und C1.
* Sie bringen die Bereitschaft zur Mitwirkung im Entstördienst mit.
Wir bieten
* Einen anspruchsvollen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit verantwortungsvoller Tätigkeit.
* Zusammenarbeit in einem motivierten Team.
* Eine moderne Arbeitsumgebung mit digitalem Arbeiten.
* Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
* Eine leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifrecht für Versorgungsbetriebe (TVV).
* Betriebliche Gesundheitsangebote (z.B. Zuschuss Fitness-Studio).
* Zuschuss zum Jobticket und Jobrad.
STBL1_DE