Die Itzehoer Versicherungen sind mit über 839 Beschäftigten, gut 360 Vertrauensleuten und über 650 Millionen Euro Beitragsaufkommen (2022) der größte unabhängige Versicherer Schleswig-Holsteins. Den Online-Vertrieb im Kraftfahrzeugbereich nimmt unsere Unternehmenstochter AdmiralDirekt.Eigenständige Bearbeitung von Ansprüchen geschädigter Dritter in klaren Haftungsfällen ohne Personenschäden in der KH-Versicherung Prüfung von Haftung und Deckung sowie der Sach- und Rechtslage Korrespondenz und Auszahlung Anlernen und Betreuen von Auszubildenden im Rahmen der Einarbeitung in die KH-Schadenbearbeitung Ausbildung zur Versicherungskauffrau / zum Versicherungskaufmann bzw. Kauffrau/ Kaufmann für Versicherungen und Finanzen Mehrjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Kraftfahrthaftpflichtschäden Interesse am aktiven Mitwirken beim Aufbau des neuen KH-Schadenteams im LBK Insbesondere anfänglich die Bereitschaft zur Einarbeitung von Auszubildenden in alle erforderlichen Schadenthemen Gutes Verständnis der juristisch-fachlichen und technischen Regulierungsgrundlagen Fähigkeit zur lösungsorientierten Bearbeitung auch komplexerer Fallkonstellationen sowohl telefonisch als auch schriftlich gutes Verhandlungs- und Argumentationsgeschick Serviceorientiertes Auftreten und wirtschaftliches Handeln Ausgeprägtes Interesse an Schadenthemen und Bereitschaft zur Weiterbildung Eine gute Einarbeitung in kollegialer Arbeitsatmosphäre und ein wertschätzendes Arbeitsklima Homeofficemöglichkeit nach der Probezeit 13,3 Gehälter (80% Weihnachtsgeld und 50% Urlaubsgeld), sowie eine Tantieme-Zahlung, die abhängig vom Unternehmenserfolg ist Kolleginnen und Kollegen, die sich aufrichtig darauf freuen, Dich ins Team zu integrieren, Dich einzuarbeiten und wertschätzend mit Dir zusammen zu arbeiten Parkplätze direkt vor der Tür und einen guten Anschluss an die Autobahn und Bahn Kfz- und Bike-Leasing über Gehaltsumwandlung Vermögenswirksame Leistungen und Mitarbeiterrabatte Essenszuschuss Kostenfreie Massagen für Mitarbeitende Egym Wellpass Eine Vergütung nach tariflicher Eingruppierung § 4 Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe