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Sachbearbeiter:in luftaufsicht am flughafen hamburg

Berlin
Hamburg.de
Sachbearbeiter
Inserat online seit: 16 März
Beschreibung

Die der (BWAI) beschäftigt sich mit allen Aspekten des Luftverkehrs und führt in Bundesauftragsverwaltung die Aufgaben nach dem Luftverkehrsgesetz aus. Die Aufgaben der Luftaufsicht umfassen dabei u. a. diverse Aufsichtsfunktionen und Genehmigungsverfahren. Dadurch wird ein hoher betrieblicher Sicherheitsstandard am Luftfahrtstandort Hamburg gewährleistet.

Wichtige Hinweise:

Der Arbeitsplatz ist gekennzeichnet durch einen Schichtdienst an 7 Tagen in der Woche (Früh-, Mittel- und Spätdienst), der die Zeit von 05:00 - 24:00 Uhr abdeckt. Im Anschluss an den Spätdienst besteht eine Rufbereitschaft bis zum nächsten Morgen.

Die Tätigkeit bedingt eine kooperative Kontaktpflege zum Flughafenbetreiber und zur Flugsicherung sowie ein sicheres und verbindliches Auftreten gegenüber Luftfahrzeugführer:innen.

Hier sind weitere Informationen über uns als .

Sie

* überwachen den ordnungsgemäßen Verkehrsablauf auf den Flugbetriebsflächen und kontrollieren den Zustand dieser sowie der Luftverkehrsanlagen auf Betriebssicherheit mittels Kontrollfahrten,
* überprüfen deutsche und ausländische Luftfahrzeuge sowie das Luftfahrtpersonal und wirken bei der Verwaltungsaufsicht über den Flughafen mit,
* überprüfen die Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern und erteilen Erlaubnisse für Außenstarts und -landungen und für die besondere Nutzung des Luftraums, z. B. für Drohnen,
* wirken bei Maßnahmen nach Flugunfällen mit und erlassen Verfügungen zur Gefahrenabwehr und
* unterstützen den Aerodrome-Inspector bei Audits und Inspektionen des Flughafens.
Erforderlich
* Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in einem Ingenieurstudiengang oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen auf Basis einer mindestens 6-jährigen Tätigkeit im Bau, Betrieb und/oder der Instandhaltung von Luftfahrzeugen oder alternativ eine Lizenz nach Teil FCL für Verkehrspilot:innen bzw. Berufspilot:innen mit ATPL theory credit
* Lizenz für Privatluftfahrzeugführer:innen (oder höherwertig), ausgestellt nach Teil FCL, bzw. Bereitschaft, eine solche während der Probezeit zu erwerben, sofern die Ausbildung zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits begonnen wurde, sowie die Gültigkeit der Lizenz während der Tätigkeit dauerhaft zu erhalten.
* Sprechfunkzeugnis für den Flugdienst in deutscher und englischer Sprache (BZF I oder AZF)
* gültiger Führerschein Klasse B
* Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG (wird von der Dienststelle eingeholt und muss bei Dienstaufnahme vorliegen)
* sichere Englischkenntnisse im Luftfahrtbereich, nachgewiesen durch ICAO Level 5 oder 6

Vorteilhaft
* ausgeprägtes Verständnis für technische und betriebliche Fragen der Luftfahrt
* Kenntnisse der nationalen und internationalen luftrechtlichen Vorschriften und im Bereich des Luftsports sowie des Verwaltungsrechts
* Sorgfalt, Eigeninitiative und Durchsetzungsvermögen
* Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
* sicherer Umgang mit Standard-Office-Anwendungen

* eine Vollzeitstelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
* Bezahlung nach Entgeltgruppe 11 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf
* gute Weiterbildungsmöglichkeiten und betriebliche Gesundheitsförderung
* Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
* ein Arbeitsplatz am Flughafen der Stadt mit sehr guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (S-Bahn-Linie 1, Hamburg Airport Helmut Schmidt)

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:

* Anschreiben,
* tabellarischer Lebenslauf,
* Nachweise der geforderten Qualifikation (sofern Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb der EU, EWR oder der Schweiz erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Näheres finden Sie auf der Seite der
* Beurteilung bzw. Arbeitszeugnis (nicht älter als drei Jahre) über die aktuelle Tätigkeit, wenn diese bereits länger als ein halbes Jahr besteht, anderenfalls für die vorherigen Arbeitsverhältnisse,
* für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
* Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

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