Wohnen und arbeiten wo andere Urlaub machen!
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Der Luftkurort und Wintersportplatz Braunlage liegt im Oberharz auf einer Höhe zwischen 600 und 971 m üNN. Er vereint alle reizvollen Seiten des Natur- und Nationalparks Harz auf einem Fleck und zählt zu den ältesten Wintersportplätzen in Deutschland.
Die durch den Tourismus stark geprägte Stadt Braunlage hat mit etwa 5.650 Einwohnern und 1,3 Mio. Übernachtungen etwa 160 Mitarbeitende. Davon 80 in der Verwaltung, 40 im Eigenbetrieb der Städtischen Betriebe Braunlage (Bauhof), sowie ca. 40 Mitarbeitende zusammen in den beiden Unternehmen der Braunlage Tourismus Marketing Gesellschaft und Braunlage Tourismus Gesellschaft (Liegenschaftsmanagement).
Die Stadt Braunlage stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein:
Sachbearbeiter Bauamt Hochbau (m/w/d) Vollzeit, Teilzeit bedingt möglich
unbefristet ab sofort
Eingruppierung: EGr. 8 TVöD ggf. mit Zulage
Aufgabenschwerpunkte selbstständige Planung und Begleitung von Bauunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an städtischen Liegenschaften, insbesondere:
Planung
Kostenschätzung
Erstellung und Durchführung von Ausschreibungen
Baustellenbetreuung sowie
Abrechnung
Mitwirkung bei der Aufstellung der Haushaltsplanung und Überwachung der Haushaltsmittel
Koordination von externen Projektbeteiligten
Teilnahme an Baubesprechungen und -begehungen
Die Übertragung der tatsächlichen Aufgabenbereiche und ggf. zusätzlicher Aufgaben erfolgt abhängig von der jeweiligen Qualifikation und Berufserfahrung.
Zwingende Kriterien/ es wird vorausgesetzt Sie besitzen mindestens:
Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker/in vorzugsweise im Fachbereich Hochbau oder
abgeschlossene Hochschulausbildung (FH, Bachelor in der Fachrichtung Bau- oder Ingenieurwesen) oder
abgeschlossene Ausbildung als Bauzeichner/in bzw. Technische/r Systemplaner/in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik oder
abgeschlossene Qualifikation als Handwerksmeister/in im Bau oder
abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten - Fachrichtung Kommunalverwaltung
und mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
Alternativ: einschlägige Berufserfahrung in den überwiegenden Aufgaben der oben genannten Tätigkeiten von mindestens 5 Jahren
Führerschein Klasse B
umfassende und sichere EDV-Kenntnisse
ausgezeichnete Kenntnis der deutschen Sprache (mind. Niveau C1 GER)
Wünschenswerte Kriterien Berufserfahrung im Bereich öffentliche Verwaltung/ Kommunalverwaltung
Zusatzqualifikation als Bauleiter oder weitere Fort- und Weiterbildungen, die zur Ausübung der Tätigkeiten von Vorteil sind
aktuelle Kenntnisse in Rechtsgebieten wie Vergaberecht, Baurecht und allg. Verwaltungsrecht
Persönliche Kompetenzen hohe persönliche Motivation und Initiative sowie Eigenverantwortung
systematische und selbstständige Arbeitsweise
Beratungskompetenz und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
Kostenbewusstsein und Teamfähigkeit
sicheres Auftreten und serviceorientierter Umgang mit Bürgern und Bürgerinnen
Was wir Ihnen bieten tarifgerechte Eingruppierung mit Orientierung an der Ausbildung (Stufenzuordnung nach Berufserfahrung)
ggf. Zahlung einer Zulage
vermögenswirksame Leistungen sowie eine betriebliche Altersversorgung
tarifliche Jahressonderzahlung und leistungsorientiertes Entgelt
30 Tage Erholungsurlaub bei 5–Tage–Woche
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
großzügige, kostenfreie Fort- und Weiterbildungsangebote
einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit einem motivierten und kollegialen Team
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte mit vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen unter Angabe der Referenznummer YFbis zum 19.09.2025 richten an:
Stadt Braunlage - Personalamt
Herzog-Johann-Albrecht-Str. 2
38700 Braunlage oder
E-Mail:
(Bei Zusendung der Unterlagen per Post bitte nur Kopien, bei elektronischer Übermittlung die Unterlagen bitte in max. zwei Anlagen zusammenfassen)
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Personalamt, Frau Nagel,oder das Bauamt, Frau Weise,.
Die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallenden Kosten, wie z.B. Reisekosten werden nicht erstattet.