Ausübung von Aufgaben im Rechtsbereich
Die Ausbildung zum Justizfachwirt oder zur Justizfachwirtin ist ein beruflicher Weg, der Menschen in die Lage versetzt, in den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig zu sein. Diese Personen wenden sich neben Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern wichtige Aufgaben im Bereich der Rechtsgewährung für die Bevölkerung an. Sie sind Ansprechpartner für das rechtsuchende Publikum.
Hervorzuheben sind vor allem folgende Tätigkeiten:
* Verwaltung der Serviceeinheiten, d.h. insbesondere die Verwaltung der Akten, Bearbeitung des Posteingangs und Postausgangs, Fristenkontrolle und Fristenüberwachung, der Umgang mit Publikum sowie die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen
* Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen
* Ladung der Parteien, Zeugen und Sachverständigen zu Terminen
* Erteilung von Grundbuchabschriften, Gewährung der Grundbucheinsicht
* Führung der Ermittlungs- und Vollstreckungsregistern bei den Staatsanwaltschaften
* Berechnung der Gerichtskosten in fast allen Rechtsgebieten
* die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle
In allen Abteilungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften nehmen die Justizfachwirtinnen und -fachwirte verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Um eine Vorstellung über die Vielfalt der Abteilungen zu erhalten empfiehlt es sich, die Internetseiten eines Amtgerichts (z. B. die des Amtsgerichts Koblenz unter