Ihre Aufgaben
Die Aufgaben umfassen insbesondere:
* Mitwirkung an der Modernisierung des Zuwendungsrechts
* Optimierung der Verfahrensabläufe einschließlich der Überarbeitung der einschlägigen Verwaltungsvorschriften
* Geschäftsstelle der Lenkungsgruppe zur Modernisierung des Förderwesens
* Erstellung von Konzepten und inhaltlichen Arbeitsunterlagen in Vorbereitung der Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien
* Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen für die Lenkungsgruppe
* Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe "Novellierung Zuwendungsrecht"
* Erstellung von Konzepten und inhaltlichen Arbeitsunterlagen in Vorbereitung der Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien
* Beratung zu Fragen des Förderwesens von Bewilligungsbehörden im Rahmen der Umsetzung von Richtlinien, aber auch die Beratung von Fördermittelsuchenden zu Fragen der Umsetzung der Regelungen
1. Ihr Profil
Sie verfügen über
ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenem (Fach-)Hochschulstudium im Bereich der öffentlichen Verwaltung (z.B. Diplom-Verwaltungswirt (FH) bzw. Bachelor of Laws - öffentliche Verwaltung) oder Wirtschaftsrecht bzw. -wissenschaften und
* Kenntnisse im Verwaltungs-, Haushaltsrechts - und Zuwendungsrecht sowie in der öffentlichen Fördermittelverwaltung
* eine strukturierte und selbstständige Arbeitsweise sowie gute analytisch-konzeptionelle Fähigkeiten
* Lösungskompetenz, Teamfähigkeit sowie ein sicheres und freundliches Auftreten
* einen sicheren Umgang mit Standard-Software (Mircosoft Word, Excel, Powerpoint)
* nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist
Wünschenswert sind:
* berufliche Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung von Förderrichtlinien sowie in der öffentlichen Fördermittelverwaltung
2. Das bieten wir Ihnen
* ein betriebliches Gesundheitsmanagement
* ein leistungsfähiges, freundliches und hilfsbereites Team, das Sie vom ersten Tag an einbindet und unterstützt
* 30 Tage Urlaub
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* flexible Arbeitszeiten
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die
Personalakte zu erklären. Um das Verfahren zu beschleunigen, bitten wir diese Bewerberinnen und Bewerber jedoch, die für die Bewerbung relevanten Unterlagen der Bewerbung selbst beizufügen.
Ihren Onlinebewerbungsunterlagen fügen Sie bitte entsprechende Nachweise bei, aus denen hervorgeht, dass Sie die
persönlichen Anforderungen erfüllen und über die geforderten Kenntnisse verfügen. Für die unter dem Punkt "Ihr Profil" /"Sie verfügen über:" genannten Anstriche gilt, dass im Falle des Nichtvorliegens dieser Voraussetzungen Ihre
Bewerbung keine Berücksichtigung finden kann.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen
Abschluss (Zeugnisbewertung) beizufügen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter Rahmen des Auswahlverfahrens ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. qualifiziertes Arbeitszeugnis zu berücksichtigen. Bitte legen Sie diese den Bewerbungsunterlagen und ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse/Leistungsbewertungen bei.
Bewerberinnen bzw. Bewerber, welche über eine darüber hinausgehende als in den fachlichen Voraussetzungen geforderte Qualifikation verfügen, werden im Auswahlverfahren in der ersten Stufe zunächst nicht weiter in das Auswahlverfahren miteinbezogen.
Erst wenn im Ergebnis der Vorauswahl und der durchgeführten Vorstellungsgespräche kein/e geeigneter Bewerber/in gefunden wird, kann die weitere Personalauswahl in einer zweiten Stufe mit dem Kreis der überqualifizierten Bewerberinnen bzw. Bewerber fortgeführt werden.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können leider nicht erstattet werden.