Ihre Aufgaben
* Unterstützung bei der Fachaufsicht über die Servicestellen Inklusion in den Staatlichen Schulämtern
* Unterstützung bei der Fachaufsicht über die Schulrätinnen und Schulräte Inklusion in den Staatlichen Schulämtern
* Mitarbeit bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes "Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr
* Mitwirkung bei der Planung, Organisation und Durchführung von thematischen Veranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern der obersten und unteren Schulaufsicht
* Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit inklusive Budgetverwaltung
1. Ihr Profil
* Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung "Allgemeiner Dienst" oder eine vergleichbare Qualifikation bzw. abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)) in den Bereichen Verwaltungs-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften
* gezieltes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
* sowie hohe Kommunikationsfähigkeit
* Teamfähigkeit, Flexibilität, Überzeugungskraft und selbstständiges Arbeiten
* erweiterte MS-Office-Kenntnisse
2. Das bieten wir Ihnen
* Bei Vorliegen der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 b TV-L bzw. die Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 10 LBesG M-V.
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege
* Betriebliches Gesundheitsmanagement
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.