Um auch weiterhin die Attraktivität unserer Stadt zur erhalten und weiter auszubauen, suchen wir zur Verstärkung unseres Bauamtes zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Architekt/Projektleiter (m/w/d) Hochbauamt
Sie übernehmen die Projektleitung für Neubau-, Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen unserer städtischen Gebäude und vertreten dabei die Stadt Waldshut-Tiengen in ihrer Rolle als Bauherr.
Dabei steuern Sie Bauprojekte von der ersten Idee über Planung, Ausschreibung und Vergabe bis zur Umsetzung auf der Baustelle.
Auch größere Projekte – wie beispielsweise die Sanierung unserer Rathäuser in Waldshut und Tiengen – planen Sie federführend und setzen diese gemeinsam mit den Projektbeteiligten um.
Dabei arbeiten Sie eng mit Architekten, Fachplanern, Bauunternehmen und weiteren externen Partnern zusammen.
Ein abgeschlossenes Studium in Architektur, Bauingenieurwesen, Städtebau oder eine vergleichbare Qualifikation.
Gute EDV-Kenntnisse, insbesondere in MS-Office und gängigen Programmen.
Eine unbefristete, sichere Festanstellung in einem stabilen und modernen Arbeitsumfeld.
~ Vielfältige Möglichkeiten zur Weiterbildung und fachlichen Entwicklung.
~ Attraktive Vergütung mit 13 Monatsgehältern nach TVöD EG 11 (ca. 4.270 € bis 6.326 € brutto Monatsgehalt) sowie eine Arbeitgeberbeteiligung zur betrieblichen Altersvorsorge (VWL und ZVK).
~30 Tage Urlaub + 2 weitere Tage (24.12. + 31.12.) für eine gute Work-Life-Balance.
~ Moderne IT-Ausstattung und Unterstützung bei Mobilität (Jobticket, Jobrad und mehr).
~ Ein umfangreiches Gesundheitsmanagement und ein offenes, kollegiales Arbeitsumfeld.
~ Weitere Benefits wie Corporate Benefits und Vergünstigungen bei unseren Partnern wie der Volkshochschule.
Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
// Die Stadt Waldshut-Tiengen liegt am malerischen Hochrhein im Südwesten Baden-Württembergs, unmittelbar an der Schweizer Grenze. Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Heiko Moritz (Tel.: 07741/833-427) oder an Frau Rosalina Ciulla (Tel.: 07751/ 833-147).
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