DAS LANDRATSAMT SUCHT ...
Der Landkreis Aichach-Friedberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Sachbearbeiter (m/w/d) für den Bereich humanitäres Aufenthaltsrecht
in Teilzeit mit mindestens 50 % Arbeitszeit (derzeit 19,5 Wochenstunden) für das Sachgebiet 31 – Ausländerwesen, Personenstandswesen. Die Stelle ist zunächst befristet zu besetzen. Eine langfristige Zusammenarbeit wird bei Bewährung angestrebt.
Ihre Aufgaben sind:
* Entscheidung über die Erteilung bzw. Verlängerung humanitärer Aufenthaltstitel
* Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen
* Durchführung sicherheitsrechtlicher Fragebögen
* Prüfung und ggf. Erteilung von Reiseausweisen für Ausländer und für Flüchtlinge; Ausweisersatz
* Aufforderung zur Passbeschaffung und Überwachung
Wir erwarten von Ihnen:
* Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder zur Verwaltungsfachkraft (m/w/d) mit der Fachprüfung I
* Alternativ eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung mit rechtlichem Bezug (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte/r) und der Ambition für eine entsprechende Weiterbildung (Zertifikatslehrgang oder Beschäftigtenlehrgang I bei der Bayerischen Verwaltungsschule)
* Teamfähigkeit, freundliches und sicheres Auftreten
* Belastbarkeit
* Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
* Sicherer Umgang mit dem PC und den gängigen Office-Anwendungen
Wir bieten Ihnen:
* Einen krisensicheren Arbeitsplatz, flexible Arbeitszeiten incl. ggf. Homeoffice-Möglichkeiten, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weitere Benefits finden sie auf unserer Homepage.
* Eine leistungsgerechte Bezahlung bis Entgeltgruppe 8 TVöD sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt).
Haben Sie Fragen:
Personalfragen und zum Auswahlverfahren: Frau Tacchi (Tel. 08251/92-196)
Fragen zur Tätigkeit: Frau Losinger (08251/92-216)
Sind Sie interessiert?
Dann bewerben Sie sich bitte bis spätestens 06.07.2025 bevorzugt online.
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Hinweise:
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
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