Als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in der Flurneuordnung gestalten Sie regionale Gebiete vollständig neu. Ziel dabei ist es, bestehende Nutzungskonflikte zwischen Nachbarn, aber auch Nutzungskonflikte, die durch Flächenbedarfe für Infrastrukturvorhaben oder für Solar- und Windkraftanlagen entstehen, zu lösen. Öffentliche Bücher nach den Festsetzungen des Flurbereinigungsplans berichtigen
ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium in der Fachrichtung Vermessungswesen, Bauingenieurwesen, Landschaftsarchitektur, Umweltingenieurwissenschaft oder einer vergleichbaren aufgabenbezogenen Fachrichtung (z. B. Geomatik, Geoinformatik)
nachgewiesene Sprachkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift - mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Diese Voraussetzung wird bei deutschen Muttersprachlerinnen bzw. anwendungsbereite Kenntnisse in GIS-Software
sicherer Umgang mit der Bürostandardsoftware (MS-Office)
Bereitschaft zur Reisetätigkeit auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten
~ Bei Vorliegen der tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. die Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 LBesG M-V.
~ flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)
~ vielfältige fachliche und persönliche Weiterbildungsangebote
~ eine fundierte Einarbeitung in die thematischen Arbeitsfelder sowie Unterstützung durch den Kollegenkreis
~30 Tage Urlaub
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen. Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse nicht vorliegen, wird darum gebeten, die Erstellung dieser kurzfristig zu veranlassen und zeitnah nachzureichen. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen. Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu den Akten genommen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Ansprechperson(en) Frau Rach Ansprechperson für personalrechtliche Fragen