* Beschäftigt werden bei der Inbetriebnahme neuer Maschinen und Einrichtungen unter Beachtung von DGUV / BG-Regelungen zur Qualitätssicherung technischer Arbeitssicherheitsmaßnahmen.
* Vornehmlich die fachgerechte Instandhaltung bzw. Instandsetzung von Triebfahrzeugen leisten.