• Beitreibung eigener Forderungen sowie fremder Forderungen im Wege der Amtshilfe aufgrund erteilter Vollstreckungsaufträge nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes NRW • Ermittlung von Schuldneraufenthalten und Vollstreckungsmöglichkeiten • Durchführung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen • Korrespondenz mit Schuldnerinnen/Schuldnern, Gläubigern, anderen Behörden, etc. • Einzug und Quittierung gezahlter und gepfändeter Geldbeträge • Planung und Durchführung von Besuchsterminen sowie Schuldnerrouten • Absprachen bzw. Vereinbarungen mit Schuldnerinnen/ Schuldnern (m/w/d) treffen • Überwachung von Zahlungseingängen sowie Termin- und Fristenüberwachung • Weiterberechnung und Festsetzung von Nebenforderungen (z. B. Säumniszuschläge)