* Beitreibung eigener Forderungen sowie fremder Forderungen im Wege der Amtshilfe aufgrund erteilter Vollstreckungsaufträge nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes NRW
* Ermittlung von Schuldneraufenthalten und Vollstreckungsmöglichkeiten
* Durchführung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
* Korrespondenz mit Schuldnerinnen/Schuldnern, Gläubigern, anderen Behörden, etc.
* Einzug und Quittierung gezahlter und gepfändeter Geldbeträge
* Planung und Durchführung von Besuchsterminen sowie Schuldnerrouten
* Absprachen bzw. Vereinbarungen mit Schuldnerinnen/ Schuldnern (m/w/d) treffen
* Überwachung von Zahlungseingängen sowie Termin- und Fristenüberwachung
* Weiterberechnung und Festsetzung von Nebenforderungen (z. B. Säumniszuschläge)