Ihre Aufgaben
* Abstimmung von Haushaltsvorschlägen für den Bundes-und Landeshaushalt aus allen Dezernaten
* Ausführung des Haushaltsplanes
* Bearbeitung und Überwachung von Einnahmen und Ausgaben des Dezernates 1, einschließlich Rechnungslegung
* Anfertigung des Haushaltsbeschlusses für die bauausführenden Sachgebiete für den gesamten Amtsbereich
* Ermittlung, Erstellung und elektronische Übersendung der Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Umsatzsteuerjahreserklärungen
* Führen des Anlagevermögens
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1. Ihr Profil
* an einer Fachhochschule erworbener Abschluss im Bereich Verwaltung, Finanzen bzw. Recht (z. B. Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH), Bachelor of Laws - öffentliche Verwaltung, Bachelor of Laws - Verwaltung und Recht, 1. Juristisches Staatsexamen) oder erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/in
* nach Möglichkeit mehrjährige Berufserfahrungen in der öffentlichen Verwaltung
* Kenntnisse in den Buchungsprogrammen PROFISKAL und VIFG sowie SAP-Kenntnisse sind wünschenswert
* systematische und selbstständige Arbeitsweise
* freundliches Auftreten und Kommunikationsfähigkeit
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2. Das bieten wir Ihnen
* eine vorherige vergleichbare berufliche Tätigkeit wird bei der Stufenzuordnung entsprechend berücksichtigt
* kostenfreie Parkplätze am Dienstgebäude
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* flexible Arbeitszeiten
* 30 Tage Urlaub
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
* eine attraktive Altersabsicherung
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.