Ihre Aufgaben
Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
* Bearbeitung von Anträgen auf Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
* Vorbereitung und Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) sowie deren Auswertung
* Bearbeitung von Rückforderungen und Verwaltungsstreitverfahren
* Bearbeitung von Widerspruchsverfahren
* Fertigen von Statistiken
1. Ihr Profil
* Abschluss als
o Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung oder
o Diplom-Verwaltungswirtin bzw. Diplom-Verwaltungswirt (FH) oder
o Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt oder
o Verwaltungsbetriebswirtin bzw. Verwaltungsbetriebswirt oder
o erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrgangs A II oder
o Bachelor of applied science agriculture bzw. vergleichbare Abschlüsse
* uneingeschränkte Außendienstfähigkeit und Einsatzbereitschaft auf landwirtschaftlichen Flächen und Anlagen, einschließlich Tierhaltungsanlagen
* wünschenswert sind fachliche Kenntnisse im Bereich der Agrarförderung und Kenntnisse und Erfahrungen im Verwaltungsrecht
* * gute Kenntnisse und Erfahrungen bei der Anwendung der Informationstechnik (Standardsoftware unter MS Office)
* nachgewiesene Sprachkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift - mindestens Sprachniveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Diese Voraussetzung wird bei deutschen Muttersprachlerinnen bzw. Muttersprachlern als erfüllt angesehen. Andere Bewerbende bringen bitte ein entsprechendes Sprachzertifikat bei.)
* PKW-Führerschein einschl. Fahrpraxis
2. Das bieten wir Ihnen
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* 30 Tage Urlaub
* die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund befristet erfolgen soll, können wir Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gestanden haben, leider nicht berücksichtigen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert den Bewerbungsunterlagen neben geeigneten Nachweisen zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen ein aktuelles sowie ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse beizufügen. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse nicht vorliegen, wird darum gebeten, die Erstellung dieser kurzfristig zu veranlassen und zeitnah nachzureichen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen.
Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür sowie weitere mit der Bewerbung verbundene Kosten werden nicht übernommen.