Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte deutsche Rentenversicherungsträger und damit ein Grundpfeiler der sozialen Sicherheit in Deutschland. 23,3 Millionen Versicherte, 9,6 Millionen Rentner*innen sowie 3,5 Millionen Arbeitgeber*innen verlassen sich auf uns. Für unseren Bereich Integriertes Gebäudemanagement suchen wir für unseren Standort in Stralsund eine*n
Meister*in Elektrotechnik (m/w/div) Ort : Stralsund
Beschäftigung : Vollzeit (Teilzeit ist grundsätzlich möglich)
Als eine der zentralen Aufgaben des nächsten Jahrzehntes sehen wir die Umstellung auf eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige Eigen- und Fremdversorgung unserer Liegenschaften, CO2-bewusst und zukunftsorientiert. Mit langfristiger Perspektive werden wir moderne und kundenorientierte Rehabilitationseinrichtungen und Arbeitswelten für unsere 26.000 Kolleg*innen realisieren, die täglich für einen reibungslosen Ablauf des Kerngeschäfts der DRV Bund sorgen.
Unterstützung bei der Umsetzung von Veränderungsprozessen, insbesondere bei der ökologischen Optimierung der technischen Anlagen
Sie arbeiten gern im Team, pflegen eine Kommunikation auf Augenhöhe und zeichnen sich durch eine serviceorientierte Arbeitsweise aus. Eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung als Meister*in oder einen erfolgreichen Abschluss als staatlich geprüfte*r Techniker*in in der Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (z.B. Energietechnik)
Ein sicherer Umgang mit PC- und EDV-Software rundet Ihr Profil ab
Eine gut begleitete Einarbeitung, die Ihnen den erfolgreichen Start bei uns gewährleistet
Weiterbildungsmöglichkeiten damit Sie Ihr fachliches Know-how immer auf den neuesten Stand bringen können
Diese Stellenausschreibung bezieht sich auf einen Bereich, in dem Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.