Ihre Aufgaben
-Prüfung und Kontrolle des Verwaltungshandelns in der Straßenbauverwaltung M-V
* Prüfung der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung
* Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Plan- oder Anlassprüfungen
* Beratung der Behördenleitung bei der Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht
* Mitwirkung bei revisionsrelevanten Organisationsfragen, Rechtsfragen, Dienstvorschriften und sonstigen Regelungen
* Information und Beratung der Vorgesetzten und Mitarbeiter
- Korruptionsprävention in der Straßenbauverwaltung M-V
* Feststellen und Analysieren besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete
* Fertigen von Berichten für die Behördenleitung
* Erarbeiten von Vorschlägen zu repressiven und präventiven Maßnahmen zur Korruptionserschwerung
* Information und Beratung der Vorgesetzten und Beschäftigten
* Zusammenarbeit mit der Ansprechpartnerin für Korruptionsvorsorge im Landesamt
1. Ihr Profil
* Abschluss als Dipl. Verwaltungswirt/-in (FH) bzw. Bachelor of Laws-Öffentliche Verwaltung oder gleichwertiger Abschluss (z.B. Bachelor of Laws-Verwaltung und Recht, 1. Juristisches Staatsexamen, Verwaltungsbetriebswirt/-in) oder erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt
* mehrjährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung von Vorteil
* bautechnisches Verständnis
* systematisch und selbständige Arbeitsweise
* ausgeprägte Arbeitssorgfalt sowie analytisches Denkvermögen
* gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Umgang mit der Standard-Software
* Pkw-Führerschein
2. Das bieten wir Ihnen
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* 30 Tage Urlaub
* die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund befristet erfolgen soll, können wir Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gestanden haben, leider nicht berücksichtigen.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.