Im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ist im Referat V 1 "Brandschutz, Einsatz, Förderwesen" der Abteilung V "Brand- und Katastrophenschutz, Heimatschutz und Krisenmanagement" eine
Bearbeitung von innovativen Projekten im Brandschutz,
Mitwirkung bei der zukünftigen strategischen Ausrichtung der Feuerwehren,
Unterstützung bei der fachtechnischen Bearbeitung der Zuwendungsanträge für Sondereinrichtungen der Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben und für Feuerwehrhäuser,
Bereitschaft zur zügigen Einarbeitung in die vorgenannten Aufgabengebiete,
soziale und persönliche Kompetenz.
Tobias Bräunlein (Abteilungsleiter Brandund Katastrophenschutz, Krisenmanagement, E-Mail: Tobias.Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet. Eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wird angestrebt. Die Bewerbungen von qualifizierten Frauen sind daher besonders erwünscht. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität sind daher ausdrücklich erwünscht. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Verwendung dienlich sind. Teilzeitbeschäftigung ist vom Grundsatz her möglich, jedoch muss sichergestellt werden, dass die Stelle im vollen Umfang besetzt wird.
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen: Ein Anschreiben, ein aktueller Lebenslauf, Nachweis Befähigung gehobener feuerwehrtechnischer Dienst, sofern vorhanden Kopien der dienstlichen Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse (hauptberufliche Tätigkeiten) und ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder ein sonstiger Rechtsgrund einer Löschung entgegenstehen. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur in Kopie ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden.