Die Fakultät Angewandte Naturwissenschaften und Gesundheit besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Meister/Meisterin bzw. Techniker/Technikerin aus einem der Bereiche Elektronik/Mechatronik/Elektro als Laborkraft in Physik und Zukunftstechnologien (m/w/d)
in Vollzeit mit 40,00 Std./Wo.
Ihre Aufgaben:
1. Betreuung der Labore, Praktika, Workshops und Projekte in verschiedenen Bereichen (Physik, Kernphysik, Laser, Sensorik)
2. Mitwirkung an Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Hochschule
3. Wartung und Instandhaltung von Laborausstattungen und Geräten
4. Support im Bereich von Computeranwendungen
5. Planung und Organisation von Beschaffungsmaßnahmen
6. First-Level-Support für PCs mit gängigen Betriebssystemen
Ihr Profil:
7. Abgeschlossene Ausbildung zum Techniker/zur Technikerin bzw. zum Meister/zur Meisterin in den Bereichen Elektronik, Mechatronik, Elektrotechnik oder vergleichbare Qualifikation
8. Handwerkliches Geschick, Fähigkeit zum Aufbau elektronischer Schaltungen
9. Fundierte EDV-Kenntnisse
10. Lösungsorientierte Arbeitsweise, Teamfähigkeit sowie Kommunikationsstärke
11. Gute Englisch-Kenntnisse erwünscht
12. Freude an der Arbeit mit jungen Menschen
Wir bieten:
13. Eine Vergütung in der Entgeltgruppe 8 TV-L
14. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch flexibles Arbeiten und Homeoffice (bis zu 60%)
15. Fortbildungsmöglichkeiten und Lernangebote zur Unterstützung Ihrer beruflichen und persönlichen (Weiter-)Qualifizierung
16. Zahlreiche Vergünstigungen bei externen Partnern sowie diverse Teamevents
17. Kostenfreie Nutzung unseres Parkhauses
18. Gesundheitsförderung durch Vorsorge-, Beratungs- und Sportangebote
19. Sozialleistungen entsprechend den Regelungen des öffentlichen Dienstes einschließlich zusätzlicher Altersversorgung
Das mit dem Freistaat Bayern geschlossene Beschäftigungsverhältnis erfolgt im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung mit 40,00 WoStd. und ist zunächst auf 2 Jahre befristet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 8 des TV-L.
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristet ist, können Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Freistaat Bayern gestanden haben bzw. derzeit stehen (betrifft auch SHK- und Tutorenverträge), nicht berücksichtigt werden.