Vorgabenkonforme Durchführung und Ermittlung der Energiemengenbilanzierung sowie der Mehr- und Mindermengenabrechnung für die Sparten Strom und Gas Plausibilitäts- und Vollständigkeitskontrollen von Bilanzierungs-, Allokations- sowie Abrechnungsmengen bzw. -daten sowie entsprechender Clearingprozesse Sicherstellung eines hohes Qualitätsstandards der Stammdaten & Bewegungsdaten Mitwirkung im Rahmen neuer Anforderungen der prozessunterstützenden IT-Systeme und deren Umsetzung einschließlich Anwendungstest Bearbeitung von telefonischen, schriftlichen und persönlichen Geschäftsvorfällen im Bereich der Marktkommunikation Sie haben eine kaufmännische Ausbildung (Industriekauffrau/-mann oder vergleichbar) erfolgreich absolviert Sie verfügen über rechtliche und energiewirtschaftliche Kenntnisse, insbesondere über die Grundlagen nach MaBis/ GaBi Gas/GPKE//MsbG u. Wim, EnWG Sie bringen umfassendes Wissen über die der Netzbilanzierung vorausgehenden operativen Geschäftsprozesse und deren mögliche Auswirkungen auf Dateninhalte und –qualität mit Sie beherrschen alle zur Aufgabenwahrnehmung relevanten Systemanwendungen (hier insbesondere SAP IS-U) sicher Sie verfügen über eine selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit Home Office - Regelung Vergütung gemäß Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) 30 Urlaubstage, Gleitzeit und weitere flexible Arbeitszeitmodelle Betriebliche Altersvorsorge und diverse Präventions- und Fitnessangebote Betriebsrestaurant, Parkplätze für Rad und Auto sowie Stromladestellen für Elektro-Autos Bikeleasing Deutschlandticket Die Besetzung dieser Vollzeitstelle ist auch mit Teilzeitkräften möglich, wenn durch Vereinbarung sichergestellt werden kann, dass betriebliche Abläufe berücksichtigt werden. Die WSW-Unternehmensgruppe fördert die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung wird mit Interesse entgegengesehen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die WSW-Unternehmensgruppe unaufgefordert zugesandte Bewerbungsunterlagen von Personalvermittlungsagenturen nicht akzeptiert und diese umgehend vernichtet. Die WSW-Unternehmensgruppe wird ohne entsprechende Rahmenvereinbarung keine Provisionszahlungen an Personalvermittlungsagenturen leisten. Sollte die WSW Unternehmensgruppe Kandidatenprofile von Personalvermittlungsagenturen erhalten, mit denen keine Rahmenvereinbarung besteht, und sollten diese Kandidat*innen zu einem späteren Zeitpunkt im Rekrutierungsprozess berücksichtigt oder eingestellt werden, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Seiten der Personalvermittlungsagentur.