Stadtplanung als Balance zwischen Fortschritt und Heimatgefühl – Formen Sie die Zukunft der Stadt Marl
Das dichte Angebot an Museen und Musicals, Festivals und Freizeittreffs sowie eine einzigartige Kulisse mit Zeugen der traditionellen Industrie und Vorboten der Zukunftstechnologien machen das Ruhrgebiet zu einer spannenden und attraktiven Region.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir im Baudezernat der Stadtverwaltung Marl eine gestaltungsmotivierte Führungspersönlichkeit als
Sachgebietsleitung Stadtplanung (w/m/d)
Als stellvertretende Amtsleitung und Sachgebietsleitung im Bereich Stadtplanung übernehmen Sie eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung und Entwicklung der Stadt.
Die Vergütung dieser unbefristeten Vollzeitstelle erfolgt nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG NRW bzw. Entgeltgruppe 14 TVöD.
Verantwortungsvolle Leitung des Sachgebiets Stadtplanung
Aktive Weiterentwicklung des Innenstadtbereiches
Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Uni, TU), vorzugsweise der Fachrichtung Städtebau / Stadtentwicklung / Stadtplanung / Raumplanung / Architektur
Fundierte Kenntnisse im Bereich Stadtplanung, Bauleitplanung und Quartiersentwicklung
Mit ausgeprägten Kommunikations- und Moderationsfähigkeiten überzeugen Sie interne und externe Stakeholder.
Sie erwartet eine interessante, abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit mit einem motivierten Team. Sie erhalten Unterstützung bei Fort- und Weiterbildungen und die Möglichkeit an einer umfangreichen Führungskräftequalifizierung teilzunehmen. Die überwiegend regelmäßige Arbeitszeit im Rahmen eines flexiblen Gleitzeitsystems sowie die Möglichkeit von mobiler Arbeit leisten darüber hinaus einen wertvollen Beitrag zu einer gesunden Work-Life-Balance. Wir, als Stadt Marl, fördern den Ausbau klimafreundlicher Mobilität und bieten zu diesem Zwecke Dienstradleasing für Beschäftigte an.
Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem fördern wir aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiter*innen unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Menschen im Sinne des SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.