Einleitung Sie haben einen Staplerschein und Erfahrung im Lagerbereich? Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen Lagermitarbeiter, der sicher im Umgang mit Staplern ist. Über uns Ob Berufseinstieg, neue berufliche Herausforderung oder der nächste Karriereschritt – hier warten spannende Möglichkeiten und der passende Job. Als führender Personaldienstleister mit einem bundesweiten Netzwerk in verschiedenen Branchen liegt der Fokus darauf, Talente und Unternehmen erfolgreich zusammenzubringen. Dabei stehen langfristige Perspektiven und passgenaue Lösungen im Mittelpunkt. bindan – besser beschäftigt Aufgaben Be- und Entladung von LKWs mittels Langgabelstapler über die Seite Warentransport innerhalb des Lagers Arbeiten mit Handscannern zur Erfassung und Kontrolle von Warenbewegungen Manuelles Entladen von Packstücken aus Containern und anschließendes Palettieren Sortieren der Packstücke nach Bestellnummern, Buchen und Wickeln von Paletten Bewegen der Paletten mittels Stapler Anforderungen Gültiger Staplerschein und mindestens 6-9 Monate Erfahrung in der Be- und Entladung von LKWs Wünschenswert: gültige G25-Untersuchung (Arbeitsmedizinische Untersuchung für Staplerfahrer) Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache (mindestens B2) Erfahrung im Umgang mit Staplern idealerweise mit Schubmaststaplern Körperliche Fitness und ein gutes Zahlenverständnis Was wir bieten Unbefristetes Arbeitsverhältnis und Übernahmechancen bei unseren Kunden Attraktive Vergütung nach Tarif sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld Angenehmes Arbeitsumfeld mit modernen Arbeitsmitteln und einem dynamischen Team Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Ihre berufliche Zukunft Flexible Einsatzmöglichkeiten durch einen kompetenten bindan Ansprechpartner Weitere Informationen Interesse geweckt? Bewerbungen sind jederzeit willkommen – direkt online oder per E-Mail. Für Fragen steht das Team gerne zur Verfügung: Team Schwerin | info.schwerin(at)bindan-personal.de | 0385 521936-0bindan GmbH & Co. KG | Mecklenburgstraße 16 | 19053 Schwerin Sämtliche Personenbezeichnungen richten sich an alle Mitglieder der Gesellschaft gleichermaßen.