Fach- und Führungskraft für Wasserstraßen
Wir suchen eine fachkundige und ausgewiesene Fachkraft, die sich mit Leidenschaft für Wasserstraßen einsetzt. Als Leiterin oder Leiter des Außenbezirks Lauffen werden Sie die Verantwortung für die Sicherheit und den Betrieb der Schleusen und Wehre tragen.
Zuständigkeiten:
* Leitung des Außenbezirkes und Führung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
* Wirtschaftliche Aufgabenerledigung beim Betrieb sowie der Unterhaltung und Instandsetzung von 4 großen Staustufen mit insgesamt 8 Schleusenkammern und den dazugehörigen Wehranlagen
* Betreuung von ca. 47 Flusskilometern
* Aufstellen von Gefährdungsanalysen gemäß den gültigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die Unterweisung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
* Inspektion/Überwachung der Bauwerke und Brücken
* Wasserstraßenüberwachung
* Havariebearbeitung
Voraussetzungen:
* Abgeschlossenes Studium zur Ingenieurin/zum Ingenieur (FH-Diplom/Bachelor) im Bauingenieurwesen
* Erfahrung mit Personalführung ist von Vorteil
* Sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksweise in der deutschen Sprache
* Eigeninitiative, mit der Fähigkeit und Bereitschaft zu selbstständigem, eigenverantwortlichem, interdisziplinärem und ergebnisorientiertem Handeln
* Planungs- und Organisationsvermögen
* Kooperations- und Verhandlungsgeschick, insb. gegenüber Dritten
* Verantwortungs- und Einsatzbereitschaft
* IT-Kenntnisse im Bereich Microsoft Office (Word, Excel, PowerPoint, Outlook, möglichst auch SAP R3)
Benefizien:
* Eingruppierung in Entgeltgruppe 11 TVöD Entgeltordnung Bund
* Möglichkeit einer zusätzlichen befristeten Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1.000 Euro monatlich
* Einschlägige Berufserfahrung kann bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden
* Bei Vorliegen aller beamtenrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen wird eine Verbeamtung in Aussicht gestellt
Weitere Informationen:
Die Probezeit beträgt 6 Monate. In dieser Zeit wird der Dienstposten nur vorübergehend übertragen. Der Dienstposten ist grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des § 8 BGleiG bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt.