Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.
Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!
Das Landratsamt Zwickau sucht für die Standorte der Kfz-Zulassung Werdau und Glauchau
Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter Kfz-Zulassung Schalter (w, m, d)
im Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz
in Teilzeit mit circa 29 Wochenstunden
Stellenbewertung Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer befristet (längstens bis 31. Erteilung von Informationen und Auskünften auf schriftliche Anforderung (z. B. Kfz-Steuern, Versicherungsangelegenheiten, Mängelanzeigen, etc.)
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder
eine Ausbildung im allgemeinen mittleren Verwaltungsdienst oder
eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement (öD mit DBU-Ausbildung) oder
eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, Sozialversicherungsfachangestellten, Steuerfachangestellten, Justizfachangestellten oder
eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung zum Automobilkaufmann
Erforderlich sind sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1).
Sie bringen Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeiten in Bezug auf die Absicherung der Behördensprechzeiten mit.
Je nach Abschluss erwarten wir die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen.
Ein Pkw-Führerschein und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw setzen wir voraus.
eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
~ die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
~ die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten
~ stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
~30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
~ attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
~ betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
~ Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Demnach können Bewerber, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden haben, für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Hierbei ist es unschädlich, wenn der Bewerber bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden hat.
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet.