Im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG M-V), der wissenschaftlich-technischen Umweltbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, arbeiten Fachleute aus verschiedenen Bereichen zusammen. Das LUNG M-V hat die Aufgaben, den Zustand der Umwelt und des geologischen Untergrundes zu erfassen, zu bewerten, Grundlagen für die Planung und Umsetzung von landesweiten Umweltmaßnahmen zu erarbeiten und die Landesregierung zu beraten.
Beim LUNG M-V ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten einer staatlich geprüften Technikerin/eines staatlich geprüften Technikers (w/m/d) im Dezernat "Bodengeologie und Bodenschutz" befristet als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung bis voraussichtlich 12.06.2027 zu besetzen.
ein Abschluss als staatlich geprüfte Technikerin/staatlich geprüfter Techniker in einer einschlägigen Fachrichtung (Umweltschutztechnik, Geologietechnik etc.)
Führerschein der Klasse B mit Selbstfahrbereitschaft
nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) (Diese Voraussetzung wird bei Personen mit deutscher Muttersprache als erfüllt angesehen. IT-Kenntnisse (MS Office - Word, Excel, Power Point, Access; Adobe)
Kenntnisse im Umgang mit Geo-Software (Q-GIS)
die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
~ flexible Arbeitszeiten
~30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) und eine großzügige Urlaubsplanung
~ eine faire, sichere und pünktliche Bezahlung
~ die Möglichkeit zur Weiterbildung
Daher werden alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung - begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird empfohlen, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung) beizufügen. Sollte Ihnen eine entsprechende Beurteilung bzw. ein entsprechendes Zeugnis nicht vorliegen, wird darum gebeten, die Erstellung kurzfristig zu veranlassen.
Ansprechperson(en) Frau Nina Wilhelms Ansprechperson für personalrechtliche Fragen