Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg in der
Allgemeinen Abteilung (Abt. 1) zum 18.05.2026 die Stelle Sachbearbeiter/in (w/m/d) Liegenschaftsverwaltung und Rechtsangelegenheiten befristet für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes sowie einer sich voraussichtlich anschließenden Elternzeit zu besetzen.
Prüfung der Wasser- und Bodenverbandsgebühren
ein Abschluss als Diplom-Verwaltungswirtin bzw. Diplom-Verwaltungswirt (FH), Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung bzw. ein Abschluss der Qualifizierungsfortbildung als Verwaltungsfachwirtin bzw. gute Anwenderkenntnisse im Umgang mit der Informationstechnik und der Standardsoftware MS Office
nachgewiesene Sprachkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mindestens Sprachniveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens), ein deutschsprachiger Schul- oder Studienabschluss ersetzt den Nachweis der Sprachkenntnis
PKW-Führerschein Klasse B und Fahrpraxis.
~ flexible Arbeitszeiten
~30 Tage Urlaub
~ die Möglichkeit zur Weiterbildung
~ die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen. Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären. Bewerberinnen und Bewerber, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören, sind aufgefordert, den Bewerbungsunterlagen geeignete Nachweise zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen sowie ein aktuelles (ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse) beizufügen. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu den Akten genommen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Ansprechperson(en) Frau Rohde Ansprechperson für personalrechtliche Fragen
Tel.: 0385 588-67103 Frau Krüger-Piehl Ansprechperson für fachliche Fragen