Sachbearbeiter-/in Ausbildungs- und Aufstiegsfortbildungsförderung (m/w/d)
150 %) sind unbefristet zu besetzen.
Das Amt für Ausbildungsförderung unterstützt als Dienstleister Bürger/-innen zu allen Fragen im Bereich Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Aufstiegsfortbildungsförderungs-gesetz (AFBG). Das Sachgebiet bearbeitet Anträge für die Bewilligung von Förderleistungen für schulische Ausbildungen (BAföG) sowie Anträge für die Förderung von Weiterbildungen im Rahmen der Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG).
Sie beraten telefonisch, schriftlich und persönlich Schüler/-innen, berufliche Aufsteiger/-innen und andere Leistungsträger über die Anspruchsvoraussetzungen nach dem BAföG und dem AFBG
Sie sind verantwortlich für die Prüfung und Bearbeitung von Anträgen nach dem BAföG und dem AFBG
ein abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts Puplic Management bzw. Diplom Verwaltungswirt/-in, Bachelor of Laws oder ein vergleichbarer Studienabschluss mit Schwerpunkten in Rechts- oder Verwaltungswissenschaften
bewerben können sich auch Beamt/-innen des mittleren Verwaltungsdienstes (mind. einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit, mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten
persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
Gesundheitsmanagement und Sportangebote
ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
Wir bieten Ihnen eine Stelle der Besoldungsgruppe A 10 gD/Entgeltgruppe9c TVöD.
Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter
2025 an unser Online-Bewerbungsportal unter Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 40Ian das Schulverwaltungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Hauptstätter Str. Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.