* Übernahme und Führung von vorläufigen Vormundschaften, Amtsvormundschaften und Pflegschaften
* Erledigung aller mit der Vormundschaft oder Pflegschaft in Zusammenhang stehenden und erforderlichen Rechtsgeschäfte und Behördenangelegenheiten
* Kooperation mit anderen Fachkräften und Einrichtungen der Jugendhilfe
* Kindeswohlorientierte Vertretung der Interessen des Mündels vor Institutionen und Behörden
* Mitwirkung im Hilfeplanverfahren, Sicherstellung der Beteiligung des vertretenden Kindes
* Zusammenarbeit mit Betreuungs- und Vormundschaftsvereinen
* Teilnahme an Arbeitskreisen
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