Ihre Aufgaben
* Aufgabe:
o Technische Abklärung von Kommunikationsaufkommen
o Analyse von Kommunikationsverfahren / -protokollen
o Einsteuern von Suchmustern zum Aufspüren von Kommunikationen
o Dokumentation und Aufbereitung der Ergebnisse
o Entwicklung und Erweiterung von Software-Skripten
o Identifizierung anzupassender Systeme oder Schnittstellen und Aufnahme neuer Anforderungen
o Unterstützung bei der Entwicklung von Software-Applikationen
o Unterstützung bei der IT-Systemadministration
o Unterstützung bei der Automatisierung und Prozessoptimierung
Wir setzen grundsätzlich die Bereitschaft voraus, sich schnell und eigenständig in neue Fachbereiche und Aufgabenstellungen einzuarbeiten.
Ihr Profil
* Zwingende Voraussetzungen:
o ein abgeschlossenes oder voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Dipl. FH) aus den Studienbereichen Elektrotechnik und Informationstechnik oder Informatik oder Ingenieurswesen allgemein
o die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes oder des naturwissenschaftlichen Dienstes
o die deutsche Staatsbürgerschaft
o die Bereitschaft, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) auf Grundlage des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) zu unterziehen.
* Wünschenswerte Voraussetzungen:
o Fachliche Kompetenz
+ Analyse von Übertragungsverfahren und Kommunikationsprotokollen
+ Aufbau und Funktionsweise von Kommunikationsnetzen
+ Umgang mit gängigen Betriebssystemen
+ Erfahrung in der Analyse von Kommunikationsströmen
+ Programmierkenntnisse und/oder Softwareentwicklungsfähigkeiten
+ Fremdsprachenkenntnisse Englisch entsprechend SLP2
Ihre Benefits
Die Einstellung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund) in der Entgeltgruppe 10 III/25 (Ingenieurbereich). Bewerber/Bewerberinnen mit einem Informationstechnik- oder Informatik-Studium müssen bei einer Einstellung mit einer Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9 III/25 rechnen.Die Übernahme von Beamten/ Beamtinnen (w/m/d) des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes oder des naturwissenschaftlichen Dienstes ist bis zur Besoldungsgruppe A11 bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und nach Einzelfallprüfung möglich. Es besteht die Möglichkeit der Zahlung einer Fachkräftezulage von derzeit 1500,-€ möglich.