Jobbeschreibung
Wir suchen eine erfahrenen Bauingenieurin/Statikerin, die Statik und Konstruktion auf höchstem Niveau beherrscht.
* Prüfung von Standsicherheitsnachweisen und Ausführungsunterlagen im Bereich Massivbau
* Prüfung von Nachweisen des konstruktiven Brandschutzes sowie Sicherstellung bei der Umsetzung von Planungen
* Bauabnahme und Bauüberwachung
* Beurteilung der Notwendigkeit bauordnungsrechtlichen Handelns im Rahmen der Gefahrenabwehr
* Typenprüfung in der Prüfamtstätigkeit
Benötigte Qualifikationen
Um diese Aufgaben zu erfüllen, benötigen wir eine erfahrene Bauingenieurin/Statikerin, die über folgende Qualifikationen verfügt:
* ein entsprechend abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (z.B. Master, Diplom (Universität)), vorzugsweise im Studienbereich Bauingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Konstruktiver Ingenieurbau
* langjährige Erfahrung in der Erstellung oder Prüfung statischer Nachweise, vorwiegend im Massivbau
* wünschenswert ist eine mindestens einjährige Tätigkeit als Bauleiter*in bei Ingenieurbauwerken oder eine mehrjährige Tätigkeit in der Bauüberwachung
* gute spezifische Kenntnisse aus Bereichen wie Stahlbetonskelettbau, Ingenieurbauwerken aus Stahlbeton, Stahlbeton-Gewerbebau oder Massivbrückenbau
* gute allgemeine Kenntnisse aus anderen Bereichen der Tragwerksplanung wie dem Stahlbau und dem Mauerwerksbau sowie der Baustatik und Baumechanik und die Bereitschaft, sich in weitere Spezialgebiete einzuarbeiten bzw. sich fortzubilden
* ausgeprägte Kommunikations- und Organisationsfähigkeit für den Austausch und Zusammenarbeit im Team, mit Eigentümer*innen, anderen Fachbereichen, Institutionen und weiteren Beteiligten
* sichere Anwendung gängiger EDV-Programme (Baustatik und Microsoft-Office) sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in die vorhandene Baustatik-Software
* Gender- und Diversitykompetenz
* Für die Arbeit ist das sichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich (Sprachniveau C1 des GER). Personen, die ihren Schulabschluss an einer nicht deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen diese Sprachkenntnisse durch ein entsprechendes Zertifikat nachweisen