Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
Sie sind eingesetzt als Brandschutzwachabteilungsleiter/-in im Rahmen des abwehrenden Brandschutzes.
* Sie führen eine Wachabteilung im Regeldienstbetrieb.
* Sie führen feuerwehrtaktische Einheiten im Einsatz.
* Sie vertreten die Leiterin/den Leiter der örtlichen Bundeswehr-Feuerwehr.
* Sie übernehmen die Diensteinteilung der Wachabteilung, dabei insbesondere die Leitung und Überwachung aller Arbeiten sowie die Durchführung der Aus- und Weiterbildung.
Sie besitzen die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst - Verwendungsbereich Brandschutz (inkl. B IV Lehrgang „Zugführung“ oder vergleichbar)
oder
verfügen über einen für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst der Bundeswehr förderlichen Hochschulabschluss (z.B. Rescue-Engineering, Hazard Control, Sicherheits- und Gefahrenabwehr) sowie die einschlägige feuerwehrtaktische Qualifizierung (Lehrgang B IV „Zugführung“ oder vergleichbar) und haben anschließend hauptberufliche Tätigkeiten, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit denen des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes entsprechen, mindestens 18 Monate lang ausgeübt.
Sie haben einen gültigen Nachweis über die Eignungsbeurteilung der uneingeschränkten körperlichen Eignung für den Feuerwehrdienst als Trägerin/Träger von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3.
Sie sind uneingeschränkt kraftfahrverwendungsfähig und verfügen über eine Fahrerlaubnis der Klasse B sowie über die Bereitschaft zum Erwerb der Bundeswehr-Fahrerlaubnis der Klasse B. Mit dem Führen eines Dienst-Kfz erklären Sie sich einverstanden.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie stimmen zu, an einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung teilzunehmen.
Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein.
Sie stimmen zu, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
Sie haben zum Zeitpunkt der Einstellung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Sie werden in ein Beamtenverhältnis eingestellt.
Sie erwartet ein attraktives Gehalt.
Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 10/11 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bewertet.
Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stellen kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Personalgewinnungsprämie nach Maßgabe des § 43 BBesG gewährt werden. Diese beträgt voraussichtlich zwischen 21.500,- € bis 24.300,- € und wird als Einmalzahlung gewährt.
Sie profitieren im Rahmen der Weiterentwicklung von vielseitigen Karriereperspektiven sowie einer Vielzahl spannender Aufgabengebiete an unterschiedlichen Beschäftigungsorten.
Sie arbeiten bei einem anerkannten und familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Homeoffice ist im Falle der ausgeschriebenen Stelle möglich. Bei Verwendung bei einer Bundeswehr-Feuerwehr sind die Tätigkeiten in der Dienststelle vor Ort wahrzunehmen.
Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit teilzunehmen.
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