* Sie prüfen, welcher Mitgliedstaat für die soziale Absicherung einer gewöhnlich in mehreren europäischen Staaten erwerbstätigen Person zuständig ist.
* Sie legen das anwendbare Recht fest und informieren die jeweiligen Verfahrensbeteiligten im In- und Ausland.
* Sie informieren Versicherte, Arbeitgeber und Krankenkassen über die Regelungen des europäischen Gemeinschaftsrechts für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätige Personen.
* Sie beteiligen sich aktiv an der Optimierung von Verfahrensabläufen.