Koch in Vollzeit, Feiertage und Wochenenden frei (m/w/d)
Catering Essen Vollzeit 18,80€ pro Stunde Jetzt direkt bewerben Mit WhatsApp bewerben Zurück zur Übersicht
Das familiengeführte Unternehmen, die Klüh Catering GmbH, sucht ab sofort einen Koch (m/w/d) zur Unterstützung unseres Teams in unserem Betriebsrestaurant eines namhaften Kunden aus dem Banken-Sektor. Die Arbeitszeiten sind in Vollzeit (Mo. -Fr. 06:30-14:48). Es erwartet Sie eine spannende Aufgabe, in der Sie unser Team dabei unterstützen, dass die Gäste bestens umsorgt werden. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance und werden Sie ein Teil unseres Klüh-Teams, wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Gute Gründe für diesen Job
1. Familienfreundliche Arbeitszeiten mit einer 5-Tage-Woche in Voll- oder Teilzeit von Montag - Freitag, Feiertage und Wochenenden frei
2. Gute Anbindung mit dem ÖPNV (Haltestelle Bismarckstraße oder Essen HBF, ca. 10 Minuten zu Fuß)
3. 30 Tage Urlaub
4. Unbefristeter Arbeitsvertrag
5. Direkteinstellung bei Klüh, keine Leiharbeit
6. Stellung der Berufskleidung inkl. Reinigung
7. Weiterbildungsangebote in unserer hausinternen, TÜV-zertifizierten Klüh-Akademie
8. JobRad - Steuerbegünstigtes Fahrradleasing zur privaten Nutzung
9. Überdurchschnittlicher Zuschuss von 20 % für Ihre Altersvorsorge
10. Einkaufsvorteile bei über 700 namhaften Markenshops (z. B. Sky, Adidas, Lieferando, H&M ...)
11. Vergünstigte FitX-Mitgliedschaft deutschlandweit ohne Anmeldegebühr
Was zu tun ist
12. Vor- und Zubereitung von kalten und warmen Speisen
13. Organisation von Küchen- und Arbeitsabläufen
14. Anfallende Reinigungsarbeiten am Arbeitsplatz und der gesamten Küche
15. Einhaltung der Hygienevorschriften bzw. Lebensmittelsicherheitsvorschriften und Einhaltung des HACCP-Konzept
Was uns überzeugt
16. Abgeschlossene Berufsausbildung als Koch (m/w/d) ist zwingende Voraussetzung
17. Gewissenhafter Umgang mit den zur Verfügung gestellten Waren, damit der Verschwendung von Lebensmitteln entgegen gewirkt werden kann
18. Gute Deutschkenntnisse, zur Kommunikation mit dem Küchenteam
19. Gesundheitszeugnis/Belehrung nach IFSG §43 ist unabdingbar