Die Direktion Koblenz sucht für den Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben am Arbeitsort Koblenz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen:
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter in der Abteilung Kriegsfolgenregelungen (w/m/d)
(Entgeltgruppe 10 TVöD Bund / Besoldungsgruppe A 10 BBesG, Kennung: KOVA2004, Stellen‑ID 1346724)
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
Im Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben nehmen wir in unterschiedlichen Rechtsbereichen vielfältige Vermögensinteressen des Bundes und der BImA wahr, erfüllen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und kümmern uns um Folgen der deutschen Wiedervereinigung. Dabei arbeiten wir mit Bundesministerien, den ausländischen Streitkräften, Landes- und Kommunalbehörden sowie Unternehmen und Privatpersonen zusammen.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Die Übernahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe, aber ohne Laufbahnwechsel) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.
Die Abteilung Kriegsfolgenregelungen befasst sich nach Maßgabe des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) sowie weiterer Rechtsvorschriften mit der Prüfung und Bearbeitung von Ansprüchen auf Sicherung/ Beseitigung unmittelbarer Gefahren für Leben oder Gesundheit von Menschen, die von während des Zweiten Weltkriegs durch das Deutsche Reich errichteten Luftschutz- und Verteidigungsanlagen auf Grundstücken im Eigentum Dritter ausgehen.
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