Ihre Aufgaben
Bearbeitung von Anträgen und Anzeigen nach den §§ 12, 10, 24, 9 Planzen-schutzgesetz (PflSchG) und Durchführung von Verwaltungsverfahren zu Ver-stößen im Bereich des PflSchG
* Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit
* Sachverhaltsermittlung und rechtliche Prüfung
* Erarbeitung von Verwaltungsentscheidungen
* Erstellung von Bescheiden und Bescheinigungen
* Gebührenerhebung gemäß LEKostVO M-V
* Kundenstammpflege im vorgesehen Programm
* Bearbeitung von Widersprüchen
Bearbeitung von Anträgen nach dem Landes-Umweltinformationsgesetz (LUIG M-V)
* Prüfung der Anträge und Unterlagen hinsichtlich Art und Weise des Informationszugangs und Zulässigkeit des Antrags
* Datenermittlung
* Zusammenführung der Daten
* Erstellung von Bescheiden
Mitwirkung bei Kontrolltätigkeiten nach § 59 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
1. Ihr Profil
* erfolgreicher Abschluss als Bachelor of Law, Fachrichtung öffentliche Verwaltung bzw. als Diplom-Verwaltungswirtin/Diplom-Verwaltungswirt bzw. Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt oder Abschluss des A2-Lehrganges
* hohes Maß an Eigenverantwortung
* Fähigkeit zum strukturierten Arbeiten und Erkennen komplexer Sachverhalte
* Kooperationsbereitschaft, sehr gute kommunikative Fähigkeiten und Teamfähigkeit
* Fähigkeit zum lösungsorientierten Arbeiten
* Flexibilität
* sichere Anwendungskenntnisse von MS-Office-Software
* sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
* ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
2. Das bieten wir Ihnen
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Die Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (geschlechtsneutral).
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist bestrebt, in Bereichen, in denen ein Geschlecht aufgrund struktureller Benachteiligungen unterrepräsentiert ist, den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechtes zu erhöhen. Entsprechend Qualifizierte werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben.
Von der erfolgreichen Bewerberin/von dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund befristet erfolgen soll, können wir Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gestanden haben, leider nicht berücksichtigen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.