Ihre Aufgaben
sind insbesondere:
1. Bearbeitung von Anträgen und Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII, vorrangig mit Schwerpunkt 3. und 4. Kapitel
2. Realisierung vorrangiger Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern und Dritten
3. Erstellung von Rückforderungen
4. Beratung in sozialhilferechtlichen Belangen und Fragen
Wir erwarten:
5. eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung und Kommunalverwaltung
6. alternativ Beschäftigte mit erfolgreich abgelegtem Beschäftigtenlehrgang I oder Fachbezogener Zertifikatslehrgang Verwaltung, Fachmodul „Sozialrecht“
7. sicheres Auftreten und gute Kommunikationsfähigkeiten
8. selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
9. Zuverlässigkeit
10. Teamfähigkeit
11. wünschenswert: Erfahrungen im sozialen Bereich
Wir bieten:
Wir bieten eine befristete Teilzeitbeschäftigung (25 Wochenstunden) mit Eigenverantwortung und einem anspruchsvollen und vielseitigen Aufgabengebiet. Das Beschäftigungsverhältnis sowie die Bezahlung richten sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Es handelt sich um eine Stelle der Entgeltgruppe 9a TVöD.
Daneben bieten wir Ihnen:
12. eine umfassende Einarbeitung
13. flexible Arbeitszeiteinbringung im Rahmen der Gleitzeitregelungen
14. die Möglichkeit zum Homeoffice
15. Fortbildungsmöglichkeiten
16. eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge
17. vermögenswirksame Leistungen
18. eine Jahressonderzahlung
19. eine leistungsorientierte Bezahlung nach TVöD
Ihre aussagekräftige Bewerbung reichen Sie bitte bevorzugt über unser Online-Bewerberportal unter www.landkreis-dillingen.de, Rubrik Beruf und Karriere oder in Papierform unter Angabe der Referenznummer „2025.T221.SB.1“ ein. Bewerbungsschluss ist der 5. Oktober 2025.
Hinweise:
20. Schwerbehinderte Bewerber werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis beifügen).
21. Reisekosten anlässlich eines möglichen Vorstellungsgesprächs können nicht übernommen werden.
22. In Papierform eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Verwenden Sie deshalb bitte nur Kopien.